Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt hat in unserer Unternehmenspolitik Priorität.

ArcelorMittal Eisenhüttenstadt ist überzeugt, dass Ökonomie, Soziales und Ökologie eine untrennbare Einheit bilden und dass nur ein ausgewogener und sorgsamer Umgang mit allen Ressourcen unsere Lebensgrundlagen erhalten wird.

ArcelorMittal Eisenhüttenstadt bietet Stahllösungen an, die nachhaltig einen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten. Wir sind bestrebt, bei der Herstellung der Stahlprodukte, bei der Nutzung der Anlagen, Techniken, Rohstoffe und Dienstleistungen, aber auch im Rahmen der Energieerzeugung und -nutzung, die Entstehung der Emissionen (u.a. Staub, Lärm, Vibrationen) oder die Freisetzung von umweltbelastender Stoffe und Abfall zu vermeiden, fortlaufend zu reduzieren und zu überwachen. Damit werden nachteilige Umweltbelastungen für die Schutzgüter Luft, Wasser, Boden, natürliche Ressourcen, Flora, Fauna, Mensch und deren wechselseitigen Beziehungen verringert und die vielfältigen regionalen Ökosysteme und deren Biodiversität erhalten.
Grundlage für unser Engagement im Umweltschutz bilden die Grundsätze der Umweltpolitik von ArcelorMittal sowie unser Umweltmanagementsystem, zertifiziert nach dem international anerkannten Standard ISO 14001 und künftig auch nach dem Standard ResponsibleSteel.

Die fortlaufende Verbesserung der Umweltleistungen ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Engagements für eine nachhaltige Entwicklung. Dabei machen wir auch nicht vor den Werktoren halt. Maßnahmen, Projekte und Umweltleistungen werden in den Bereichen Gewässerschutz, Immissions-/Lärmschutz, Abfallwirtschaft, Rekultivierung sowie Natur- und Klimaschutz verfolgt, in Managementprogrammen zusammengefasst und jährlich im Ergebnis der Geschäftsführung in einem Zentralem Umweltausschuss dargelegt.

Informationsblatt zu möglichen Gefahren und notwenigen Sicherheitsmaßnahmen bei einem Störfall (gemäß §11 der Störfallverordnung):
Für ArcelorMittal Eisenhüttenstadt ist in Fragen der Umwelt eine offene Kommunikation mit unseren Nachbarn von besonderer Bedeutung. Deshalb informieren wir Anwohner in der Region mit einem Informationsblatt zu möglichen Gefahren und notwenigen Sicherheitsmaßnahmen bei einem Störfall (gemäß §11 der Störfallverordnung).